Wichtige Hinweise für Hundebesitzer: Dänemarks Hundegesetz und Einreisebestimmungen

Dänemark ist ein beliebtes Reiseziel für Urlauber mit Hund. Um einen reibungslosen Aufenthalt zu gewährleisten, ist es wichtig, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu kennen. Seit dem 1. Juli 2010 gilt in Dänemark ein Hundegesetz, das bestimmte Hunderassen als gefährlich einstuft und deren Haltung, Zucht sowie Einfuhr verbietet. 

 

Verbotene Hunderassen:

Folgende 13 Hunderassen und deren Kreuzungen dürfen nicht nach Dänemark eingeführt werden:

  1. Pitbull Terrier
  2. Tosa Inu
  3. Amerikanischer Staffordshire Terrier
  4. Fila Brasileiro
  5. Dogo Argentino
  6. Amerikanische Bulldogge
  7. Boerboel
  8. Kangal
  9. Zentralasiatischer Ovtcharka
  10. Kaukasischer Ovtcharka
  11. Südrussischer Ovtcharka
  12. Tornjak
  13. Sarplaninac

Dieses Verbot gilt auch für Mischlinge, die Anteile dieser Rassen enthalten. Es liegt in der Verantwortung des Halters, die Rasse oder den Typ des Hundes sowie den Zeitpunkt der Anschaffung zu dokumentieren. 

 

Ausnahmen für vor dem 17. März 2010 angeschaffte Hunde:

Hunde der genannten Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, dürfen unter strengen Auflagen weiterhin gehalten werden:

  • In der Öffentlichkeit müssen sie an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden.
  • Es besteht Maulkorbpflicht.

Besonders wichtig: Für die Rassen Pitbull Terrier und Tosa Inu gelten diese Ausnahmen nicht; ihre Haltung und Einfuhr sind generell verboten. 

 

Leinenpflicht:

Unabhängig von der Rasse gelten in Dänemark folgende Leinenpflichten:

  • Ganzjährig in Wäldern.
  • An Stränden vom 1. April bis 30. September.

In ausgewiesenen Hundewäldern dürfen Hunde ohne Leine laufen, sofern sie unter Kontrolle sind. 

 

Einreisebestimmungen für Hunde:

Für die Einreise nach Dänemark mit Hund gelten folgende Anforderungen:

Identifizierung: Der Hund muss mittels Mikrochip eindeutig identifizierbar sein. 

 

EU-Heimtierausweis: Ein von einem Tierarzt ausgestellter EU-Heimtierausweis ist erforderlich.

Tollwutimpfung: Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben, die mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss. 
 

Durchreise durch Dänemark:

Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchreise durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund das Fahrzeug nicht verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt. 

 

Wichtiger Hinweis:

Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Bußgelder verhängt werden, und im schlimmsten Fall droht die Einschläferung des Hundes. Es ist daher unerlässlich, sich vor der Einreise nach Dänemark umfassend über die geltenden Regelungen zu informieren und alle erforderlichen Dokumente mitzuführen. 

 

Für weitere Informationen und bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Dänische Botschaft oder die Dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde zu kontaktieren.

 

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