Allgemein innerhalb der EU geltende Bestimmungen:
Identifizierung: Die elektronische Kennzeichnung mittels Mikrochip ist seit dem 3. Juli 2011 für alle neu gekennzeichneten Tiere verpflichtend. Tätowierungen, die vor diesem Datum vorgenommen wurden und gut leserlich sind, werden weiterhin anerkannt.
Nationale Sonderregeln:
Deutschland:
Frankreich:
Kategorisierung von Hunden:
1. Kategorie (verbotene Hunde): Hierzu zählen Hunde, die nicht in einem vom internationalen Hundeverband (FCI) anerkannten Stammbuch eingetragen sind und aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Rassen American Staffordshire Terrier (oftmals als "Pitbulls" bezeichnet), Mastiff (Boerboel) und Tosa entsprechen. Die Einfuhr dieser Hunde nach Frankreich ist verboten und wird als Straftat geahndet.
2. Kategorie (erlaubte Hunde unter Auflagen): Hunde dieser Kategorie sind in einem anerkannten Stammbuch eingetragene American Staffordshire Terrier, Rottweiler (mit oder ohne Stammbuch) und Tosa. Diese Hunde dürfen nach Frankreich eingeführt werden, unterliegen jedoch bestimmten Auflagen: Sie müssen von volljährigen Personen an der Leine geführt werden, einen Maulkorb tragen und dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel oder öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.
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