Einreisebestimmungen für Hunde & Katzen zwischen Deutschland & Frankreich


Allgemein innerhalb der EU geltende Bestimmungen:

  • Identifizierung: Die elektronische Kennzeichnung mittels Mikrochip ist seit dem 3. Juli 2011 für alle neu gekennzeichneten Tiere verpflichtend. Tätowierungen, die vor diesem Datum vorgenommen wurden und gut leserlich sind, werden weiterhin anerkannt.

  • EU-Heimtierausweis: Dieser muss von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden und die Identifizierung sowie eine gültige Tollwutimpfung des Tieres nachweisen. 

  • Tollwutimpfung: Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein, um als gültig zu gelten. Wiederholungsimpfungen müssen gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers durchgeführt werden.

  • Einreise von Jungtieren:: Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen unter 15 Wochen (d.h. jünger als 3 Monate und ohne gültige Tollwutimpfung) nach Deutschland ist nicht gestattet. 



Nationale Sonderregeln:

Deutschland:

  • Einfuhrverbot bestimmter Hunderassen: Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Dieses Verbot basiert auf dem Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland vom 12. April 2001. Zusätzlich können bundeslandspezifische Regelungen gelten.

 Frankreich:

  • Kategorisierung von Hunden:

  • 1. Kategorie (verbotene Hunde): Hierzu zählen Hunde, die nicht in einem vom internationalen Hundeverband (FCI) anerkannten Stammbuch eingetragen sind und aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Rassen American Staffordshire Terrier (oftmals als "Pitbulls" bezeichnet), Mastiff (Boerboel) und Tosa entsprechen. Die Einfuhr dieser Hunde nach Frankreich ist verboten und wird als Straftat geahndet. 

     

     

  • 2. Kategorie (erlaubte Hunde unter Auflagen): Hunde dieser Kategorie sind in einem anerkannten Stammbuch eingetragene American Staffordshire Terrier, Rottweiler (mit oder ohne Stammbuch) und Tosa. Diese Hunde dürfen nach Frankreich eingeführt werden, unterliegen jedoch bestimmten Auflagen: Sie müssen von volljährigen Personen an der Leine geführt werden, einen Maulkorb tragen und dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel oder öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.

     

 

  • Anzahl der mitgeführten Hunde: Es dürfen maximal fünf Hunde pro Person nach Frankreich eingeführt werden. Bei mehr als fünf Hunden gelten die Regelungen für den gewerblichen Transport.
 
 
 
 

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c/o Kleintierpraxis am Ring
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CH-4058 Basel

Pfotenteam Tierhilfe ist ein Verein mit Sitz in Basel. Alle Pfotenteamler arbeiten ehrenamtlich. Wir helfen in Not geratenen Hunden, Katzen, Kleintieren aus dem Dreiländereck Schweiz - Frankreich - Deutschland. Pfotenteam Tierhilfe betreibt kein eigenes Tierheim, alle unsere Vermittlungstiere sind in Pflegefamilien oder Tierpensionen untergebracht. Weiterlesen

 

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