Diese Petition darf von sämtlichen Personen ungeachtet ihrer Nationalität, ihres Wohnortes oder ihres Alters unterstützt werden. Die Adressen werden ausschliesslich für die Einreichung der Petition verwendet.
Der Pelz gehört den Tieren! Unterstützen Sie diese Petition für ein Einfuhrverbot von Pelzprodukten aus tierquälerischer Produktion!
Da die Modebranche trotz Alternativen nicht auf Pelz verzichten möchte, werden die Schweizer Tierschutzbestimmungen durch den Import von Pelzprodukten umgangen: Diese Pelzerzeugnisse stammen grösstenteils aus tierquälerischen Zuchtbetrieben mit bis zu 100‘000 Tieren oder aus tierschutzwidrigen Jagdformen (Totschlaginstrumente bei Robben, Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen bei Nerzen und Füchsen), welche in der Schweiz klar gegen den Grundsatzartikel der Tierschutzgesetzgebung (Art. 4 Abs. 2) verstossen würden: „Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.“ Dieser Gesetzesartikel hat für alle Tiere gleichermassen zu gelten und darf nicht durch massenhaften Import entsprechender Produkte aus dem Ausland untergraben werden.
Artikel 14 Abs. 1 des Schweizer Tierschutzgesetzes verleiht dem Bundesrat die Kompetenz, die Einfuhr von Tieren und Tierprodukten aus Gründen des Tier- und Artenschutzes zu verbieten. Gestützt darauf ist ein Importverbot für Pelzprodukte aus tierquälerischer Produktion zu erlassen. Als tierquälerisch gelten nach Auffassung der Petitionäre alle Handlungen, welche in der Schweiz die Straftatbestände der Misshandlung, der Würdemissachtung oder der qualvollen Tötung gemäss Art. 26 Abs. 1 TSchG erfüllen.
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