Dienstag, 23. Dezember 2014

Für Orang-Utan Sandra gilt Menschenrecht - Gericht in Argentinien fällte historisches Urteil

1986 wurde Sandra in einem deutschen Zoo geboren, die vergangenen Jahrzehnte verbrachte sie in Buenos Aires.
Jetzt hat ein Gericht entschieden: Die Orang-Utan-Dame ist mehr Mensch als Sache.
Damit darf Sandra auf Freiheit hoffen.


Buenos Aires - Tierschützer haben vor einem Gericht in Argentinien die Freilassung eines Orang-Utans aus einem Zoo durchgesetzt: Sandra soll nach 20 Jahren Gefangenschaft im Zoo von Buenos Aires ihr Gehege verlassen, wie Tierschutzanwälte mitteilten.
Die 29-jährige Orang-Utan-Dame darf ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen, falls keine Berufung gegen das Urteil eingelegt wird.

Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (Afada) hatte eine Habeas-Corpus-Klage eingereicht, in der es hieß, Sandra müsse eine ungerechtfertigte Gefangenschaft erleiden. Zwar sei Sandra biologisch nicht identisch mit dem Menschen, aber emotional. Sie wäre in Freiheit glücklicher. Nach argentinischem Recht müsse der Orang-Utan mehr als eine Person denn als eine Sache angesehen werden.

 

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